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| Wiedererteilung | ||
| Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung erneut ablegen. | ||
| Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis | ||
| Wenn Sie im Besitz eines Führerscheines aus einem Land außerhalb der EU und einiger bestimmter Staaten sind, dürfen Sie damit 6 Monate lang in Deutschland fahren. Danach müssen Sie zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis die theoretische und praktische Prüfung ablegen. | ||
| Wir beraten Sie gerne! | ||