Klasse B  
  Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Zusätzlich Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
oder
- zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3.5 t und Leermasse des Zugfahrzeugs größer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers

Der Führerschein Klasse B wird auch für Quads und Trikes benötigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: L, M und S
 
 
  Klasse BE  
  Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die nicht unter Klasse B fallen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
 
 
  Klasse A direkt  
  Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).

Mindestalter: 25 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und M
 
 
  Klasse A beschränkt  
  Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse von 6,25 kg pro kW (jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums). Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und M
 
 
  Klasse A1  
  Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M
 
 
  Klasse M  
  Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre
 
 
  Klasse S  
  Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quads) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse maximal 350 kg betragen.

Mindestalter: 16 Jahre
 
 
  Klasse L  
  Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre
 
 
  Mofa-Prüfbescheinigung  
  Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

Mindestalter: 15 Jahre