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| Klasse B | ||
| Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Zusätzlich Anhänger - mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg oder - zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3.5 t und Leermasse des Zugfahrzeugs größer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers Der Führerschein Klasse B wird auch für Quads und Trikes benötigt. Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: L, M und S | ||
| Klasse BE | ||
| Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
bestehen und die nicht unter Klasse B fallen.
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz der Klasse B erforderlich |
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| Klasse A direkt | ||
| Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).
Mindestalter: 25 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1 und M |
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| Klasse A beschränkt | ||
| Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS) und einer Mindestmasse
von 6,25 kg pro kW (jedoch keine Beschränkung bezüglich des Hubraums).
Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1 und M |
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| Klasse A1 | ||
| Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Leistung von
maximal 11 kW (15 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige
(ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ab 18 Jahre).
Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: M |
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| Klasse M | ||
| Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Mindestalter: 16 Jahre |
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| Klasse S | ||
| Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(auch Quads) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse maximal 350 kg betragen.
Mindestalter: 16 Jahre |
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| Klasse L | ||
| Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis maximal 32 km/h (mit Anhänger
max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre |
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| Mofa-Prüfbescheinigung | ||
| Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer
Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er
ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.
Mindestalter: 15 Jahre |
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